Der Journalist Gerhard Wisnewski klagte bis zur höchsten Instanz gegen die Nachrichtensperre der Staatsanwaltschaft und bekam Recht. Seine Artikelserie zum Todesfall Heisig und die Dokumente zum Rechtsstreit nachfolgend:


Gerhard Wisnewski hat seine Recherchen zum Fall Heisig in seinem im Januar 2011 erschienenen Jahrbuch verheimlicht vertuscht vergessen - Was 2010 nicht in der Zeitung stand (Knaur Taschenbuch Nr. 78399), S. 199-221, zusammengefasst.
Wie er dort, S. 354f, in einer "letzten Meldung" mitteilt, hatte er bei Redaktionsschluss zwar den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 11. November, der die Staatsanwaltschaft zur Erteilung der von ihm geforderten Auskünfte verpflichtet, erhalten, diese Auskünfte aber noch nicht, so dass der Bericht im Jahrbuch keine Stellungnahme dazu enthält (siehe dazu die verlinkten Artikel ab 22. November).


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